Mit Erfolg & Freude
zum Führerschein!

Maximale Sicherheit, Geduld und Freude an der Arbeit mit jungen Menschen stehen bei uns im Vordergrund. Wir betreuen individuell und zielgerichtet auf dem Weg zum Führerschein.

Führerscheinklassen & Fahrzeuge

Klassen & Fahrzeuge

Wir bieten Euch folgende Klassen an. Ebenfalls findet Ihr hier auch Bilder unserer Fahrzeuge.


Klasse B
BMW 218d

Unser Ausbildungfahrzeug: BMW 218d (Schaltung)

Ausbildung Klasse B

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

  • Mindestalter 18 Jahre (Im Rahmen des Begleiteten Fahren kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden).
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Was ich mit der Klasse B fahren darf:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden Überland/je 45 Min.
  • 4 Fahrstunden Autobahn/je 45 Min.
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit/je 45 Min.

Theorie:
  • 12 Doppelstunden Grundstoff/je 90 Min. und 2 Doppelstunden Zusatzstoff/je 90 Min.

Welche Prüfung muss ich machen?

Theorieprüfung:
  • Bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen
    ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden, (werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden).

  • Bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen
    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 55 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Mit der Klasse B darf ich folgende Anhänger ziehen:

  • Alle Anhänger bis 750 kg zGM
  • Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.

Eingeschlossene Klasse(n):

L, AM

Klasse BF17
BMW 320

Unser Ausbildungfahrzeug: BMW 320 (Schaltung)

Ausbildung Klasse BF17

Grundlagen

Wann ist das Begleitete Fahren in Baden-Württemberg gestartet?

  • Der Modellversuch zu BF 17 wurde am 01.01.2008 in Baden-Württemberg gestartet. Am 01.01.2011 wird BF 17 nahtlos in Dauerrecht überführt.
  • Was soll mit dem Begleiteten Fahren ab 17 Jahren erreicht werden?
  • Durch die Phase des Begleiteten Fahrens sollen Fahranfänger die Möglichkeit bekommen, unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis zu bekommen, bevor sie alleine fahren dürfen. Ziel der Maßnahme ist die Senkung der Unfallbelastung der jungen Fahrer.

Wird überprüft, ob die Erwartungen erfüllt werden?

  • Der Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ wird bundesweit wissenschaftlich evaluiert.
  • Für die Zwecke der Evaluation dürfen personenbezogene Daten der teilnehmenden Fahranfänger und Begleiter erhoben und bis zum 31.12.2015 gespeichert werden.
  • Die bisherigen Auswertungen haben gezeigt, dass Teilnehmer an BF 17 ein deutlich geringeres Unfall- und Deliktrisiko haben.

Ausbildung und Prüfung

Welche besonderen Vorschriften gelten für die Ausbildung?

  • Gegenüber der Ausbildung von 18-Jährigen gibt es keine Besonderheiten. Bei der Ausbildung sind alle Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu beachten.
  • Bei BF 17 sind in der Klasse B auch die Klassen L, AM eingeschlossen.

Müssen die Jugendlichen auch eine praktische Ausbildung in der Klasse AM durchlaufen?:
Nein, dies ist bei BF 17 ebenso wenig vorgeschrieben, wie bei der „normalen“ Fahrerlaubniserteilung.

Welche Besonderheiten gelten für die Prüfung?
  • Für die Prüfung, Theorie und Praxis, gelten die gleichen Vorgaben wie bei allen Prüfungen der Klasse B.
  • Die theoretische Prüfung darf also frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.

Begleitpersonen

Welche Voraussetzungen muss eine Begleitperson erfüllen?

Der/Die Begleiter/in

  • muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B (oder Klasse 3) oder einer entsprechenden deutschen, schweizer, oder EU- oder EWR- Fahrerlaubnis sein.
  • muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • muss den entsprechenden Führerschein beim Begleiten mitführen und zuständigen Personen zur Kontrolle aushändigen.
  • muss die 0,5 Promilleregelung beachten und darf nicht unter der Wirkung der in der Anlage zu § 24a StVG genannten Substanzen stehen.
  • darf zum Zeitpunkt der Antragstellung des Führerscheinantrages maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg) belastet sein.
  • muss in der Prüfungsbescheinigung namentlich eingetragen sein. Eine nachträgliche Eintragung ist ebenfalls möglich.

Klasse BE
BMW 320

Unser Ausbildungfahrzeug: BMW 320 (Automatik)

Ausbildung Klasse BE

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

  • Mindestalter 18 (17) Jahre
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Was ich mit der Klasse BE fahren darf:

Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Theorie:
Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 3 Fahrstunden Überland/je 45 Min.
  • 1 Fahrstunden Autobahn/je 45 Min.
  • 1 Fahrstunden bei Dunkelheit/je 45 Min.

Welche Prüfung muss ich machen?

Theorieprüfung:
Theorieprüfung entfällt

Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 55 Minuten
Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße).

Außerdem ist zu beachten:

Sie benötigen den Führerschein der Klasse B(BF17) oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B(BF 17) bestanden haben.

Klasse B96
BMW 320

Unser Ausbildungfahrzeug: BMW 320 (Schaltung)

Ausbildung Klasse B96

Was darf ich mit den Klassen fahren?

  • Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B.
  • Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.
  • Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
  • Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
(nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt wird)

Du musst mindestens 18/17* Jahre alt sein:

* Im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.

Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in

  1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin",
  2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
  3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie:
150 Minuten (2,5 Stunden)

Praxis:
  • Praktische Übungen: 210 Minuten (3,5 Std.)
  • Fahren im Realverkehr: 60 Minuten (1 Std.)

Welche Prüfung muss ich machen?

Theorieprüfung:
Theorieprüfung entfällt

Praktische Prüfung:
Praktische Prüfung entfällt

Außerdem ist zu beachten:

Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Ausweitung der Klasse B. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (à 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden. Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B mit eingetragen werden.

Klasse B196
KTM Duke 125

Unser Ausbildungfahrzeug: KTM Duke 125 mit ABS

Ausbildung Klasse B196

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

  • Mindestalter 25 Jahre, Vorbesitz der Klasse B mindestens 5 Jahre
  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Was ich mit der Klasse B in Verbindung mit Schlüsselzahl 196 fahren darf:

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Geltungsbereich: Innerhalb Deutschland

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Schulung besteht aus zwei Teilen:

Praktischer Übungsstoff:
5 Unterrichtseinheiten à 90 Min.
(bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- und Autobahnfahrten))

Theoretischer Übungsstoff:
4 Unterrichtseinheiten à 90 Min.
(klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)

Außerdem ist zu beachten:

Zur nachträglichen Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden, daher ist die Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten. Ein Sehtest ist selbst dann nicht erforderlich, wenn der bei den Akten befindliche Sehtest älter als 2 Jahre ist. Da es sich um eine Ausweitung der bestehenden Fahrerlaubnis handelt wird kein Erste-Hilfe-Kurs benötigt.
Für den Antrag der Fahrerlaubnis ist der Nachweis der Teilnahme an der Schulung nach Nr. 7 der Anlage 7b FeV beizufügen.

Klasse B197
BMW M135i und BMW 218d

Unsere Ausbildungfahrzeuge. Links: ES-PG 666 (Automatik), rechts: ES-PG 1122 (Schaltwagen)

Ausbildung Klasse B197

Automatikregelung: Die neue Schlüsselzahl B197, neu seit 1. April 2021

Wegfall bzw. nachträgliche Streichung der Automatikbeschränkung

Wird oder wurde die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, kann die Automatikbeschränkung (SZ 78) entfallen oder nachträglich gestrichen werden, wenn

  • in der Fahrschule mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden und
  • bei einem anschließenden mindestens 15-minütigen Fahrtest in der Fahrschule die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs nachgewiesen werden.

Nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Fahrschule bei der Behörde wird die SZ 197 im Führerschein eingetragen.
Damit wird die Berechtigung dokumentiert, dass trotz der Prüfung auf einem Automatikfahrzeug im Inland und im Ausland Fahrzeuge mit Automatik- und mit Schaltgetriebe gefahren werden dürfen.

Erweiterung der Klasse B197 auf die Klassen BE, C1, C, D1 oder D

  • Nach den Vorgaben der 3. EU-Führerscheinrichtlinie führt bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klasse B197 eine praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug der Klassen BE, C1, C, D1 oder D bei diesen Klassen ausnahmslos zur Beschränkung auf Automatikfahrzeuge (SZ 78), wenn auch die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde (SZ 197).
  • Dies kann vermieden werden, wenn vor der Aufstiegsprüfung mit einem Fahrzeug der Klassen BE, C1, C, D1 oder D eine verkürzte „Schaltprüfung“ zur Tilgung der Schlüsselzahl 197 auf einem Pkw der Klasse B mit Schaltgetriebe abgelegt wird.

Ausbildung und Prüfung auf Schaltfahrzeugen weiterhin möglich

Die komplette Ausbildung und Prüfung der Klasse B kann auch weiterhin auf einem Pkw mit Schaltgetriebe durchlaufen werden. Auch in diesem Fall dürfen im Inland und im Ausland Fahrzeuge der Klasse B mit Schalt- und Automatikgetriebe gefahren werden.

Klasse A1
KTM Duke 125

Unser Ausbildungfahrzeug: KTM Duke 125 mit ABS

Honda MSX 125

Unser Ausbildungfahrzeug: Honda MSX 125

Ausbildung Klasse A1

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Was ich mit der Klasse A1 fahren darf:

  1. Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
  2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Eingeschlossene Klasse: AM

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie:
  • 12 Doppelstunden/je 90 Min. Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden/je 90 Min. Grundstoff)
  • 4 Doppelstunden/je 90 Min. Zusatzstoff

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden/je 45 Min Überland
  • 4 Fahrstunden/je 45 Min Autobahn
  • 3 Fahrstunden/je 45 Min bei Dunkelheit

Welche Prüfung muss ich machen?

Theorieprüfung:
  • Bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen. Ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden, (werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden).
  • Bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen. Ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.

Praktische Prüfung:
Mindestens 70 Minuten bei Klasse A1
Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße.

Wissenswertes

Mit dem "alten", vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.

Klasse A2
KTM 390 Duke

Unser Ausbildungfahrzeug: KTM 390 Duke

Ausbildung Klasse A2

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Was ich mit der Klasse A2 fahren darf:

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

  1. einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  2. einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Eingeschlossene Klasse: A1, AM

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie:
  • 12 Doppelstunden/je 90 Min Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden/je 90 Min Grundstoff)
  • 4 Doppelstunden/je 90 Min Zusatzstoff

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden/je 45 Min Überland
  • 4 Fahrstunden/je 45 Min Autobahn
  • 3 Fahrstunden/je 45 Min bei Dunkelheit
Bei Vorbesitz von A1:
  • 3 Fahrstunden/je 45 Min Überland
  • 2 Fahrstunden/je 45 Min Autobahn
  • 1 Fahrstunde/je 45 Min bei Dunkelheit

Welche Prüfung muss ich machen?

Theorieprüfung:
  • Bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen. Ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden, (werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden).
  • Bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen. Ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.

Praktische Prüfung:
  • Mindestens 70 Minuten bei Klasse A2
  • Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: Dauer mindestens 60 Minuten
Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße.

Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf Klasse A2 auf A gilt:

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt. Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf: 3 Fahrstunden Überland / 2 Fahrstunden Autobahn / 1 Fahrstunde bei Dunkelheit.

Wissenswertes

Wer den "alten" Führerschein der Klasse 1a hat und leistungsunbegrenzte Krafträder fahren möchte, muss den Führerschein umtauschen.

Klasse A
KTM 790 DUKE L

Unser Ausbildungfahrzeug: KTM 790 DUKE L

Ausbildung Klasse A

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
zu A) Mindestalter 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
zu B) Mindestalter 21 Jahre

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse)
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Was ich mit der Klasse A fahren darf:

  1. Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
  2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Eingeschlossene Klasse: A2, A1, AM

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie:
  • 12 Doppelstunden/je 90 Min Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden/je 90 Min Grundstoff)
  • 4 Doppelstunden/je 90 Min Zusatzstoff

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden/je 45 Min Überland
  • 4 Fahrstunden/je 45 Min Autobahn
  • 3 Fahrstunden/je 45 Min bei Dunkelheit
Bei Vorbesitz von A1:
  • 3 Fahrstunden/je 45 Min Überland
  • 2 Fahrstunden/je 45 Min Autobahn
  • 1 Fahrstunde/je 45 Min bei Dunkelheit
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf: 3 Fahrstunden/je 45 Min. Überland / 2 Fahrstunden/je 45 Min. Autobahn / 1 Fahrstunde/je 45 Min. bei Dunkelheit.

Welche Prüfung muss ich machen?

Theorieprüfung:
  • Bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden (werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden).
  • Bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.

Praktische Prüfung:
  • Dauer: Mindestens 70 Minuten
  • Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 mindestens 60 Minuten.
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Mofa

Ausbildung Mofa

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

  • Mindestalter 15 Jahre
  • Biometrisches Passbild

Was ich mit dem Mofa-Führerschein fahren darf:

Mofa:

  • Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
  • Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B8) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U8) mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
  • Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal "Zweisitzigkeit" in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie:
  • 6 Doppelstunden/je 90 Min
  • In einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.
oder:
Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.

Praxis:
90 Minuten Grundausbildung unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts

Welche Prüfung muss ich machen?

Theorieprüfung:
Fragebogen mit 20 Fragen (ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)

Praktische Prüfung:
Praktische Prüfung entfällt.

Wissenswertes

Ohne Prüfbescheinigung darf Mofa sowie zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h fahren:

  • wer vor dem 01.04.1965 geboren ist;
  • wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse.

Klasse AM
Yamaha Aerox 4

Unser Ausbildungfahrzeug: Yamaha Aerox 4

Ausbildung Klasse AM

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

  • Mindestalter 15 Jahre – Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage versehen, dass von Ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf (Schlüsselzahl 195). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe
  • Nachweis über den Tag und Ort der Geburt

Was ich mit Klasse AM fahren darf:

Für alle AM-Fahrzeuge gilt:

  • bbH 45 km/h
  • Hubraum Verbrennungsmotor max. 50 cm³
  • Hubraum Dieselmotor max. 500 cm³
  1. Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B Fahrzeugklasse nach Verordnung EU Nr. 168/2013) ohne Beiwagen (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt), Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.
  2. Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e Fahrzeugklasse nach Verordnung EU Nr. 168/2013). Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW,Leermasse max. 270 kg (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.2017 erteilt).
  3. Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e Fahrzeugklasse nach Verordnung EU Nr. 168/2013) Sitzplätze max. 2, Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW,Leermasse max. 425 kg.

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie:
  • 12 Doppelstunden/je 90 Min Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 2 Doppelstunden/je 90 Min Zusatzstoff

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Welche Prüfung muss ich machen?

Theorieprüfung:
Bei Ersterteilung:
  • Fragebogen mit 30 Fragen
  • Ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden (werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden)

Praktische Prüfung:
Dauer: 55 Minuten
Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften.

Wissenswertes

Als Kleinkrafträder gelten auch:

  • Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
  • Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.

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